Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Leipzig ist bemüht, ihre Webseiten in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Befragungen der Stadt Leipzig unter der Basis URL "https://befragung.leipzig.de/", sofern diese Erklärung im Footer der Befragung verlinkt ist.

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf den Angaben des Softwareherstellers Blubbsoft GmbH. Der Hersteller strebt zudem eine Zertifizierung an.

Ob eine Online-Befragung mit QuestorPro vollständig oder nur teilweise barrierefrei ist, hängt von den verwendeten Fragetypen und Formatierungsanweisungen ab. Bei Verwendung von im Folgenden Abschnitt genannten Inhalten sind die Online-Befragungen bzw. die Webseite aufgrund der Überprüfung nur teilweise barrierefrei. Zusätzlich ist die inhaltliche Gestaltung des Fragebogens entscheidend. Es wird versucht, sofern möglich, beschreibende Elemente wie Zwischenüberschriften, Erläuterungen und Bilder programmatisch mit den dazugehörigen Fragen zu verknüpfen (ARIA-Attribute). So wird der Online-Bogen für Screen-Reader nutzbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die hier aufgeführten Inhalte sind nicht zwingend in Ihrer aktuellen Befragung vorhanden:

  • unterstrichener Text
  • skalierte Fragen mit Schieberegler
  • skalierte Fragen mit Skalenbeschriftungen nur links und rechts
  • Zahlenwertfragen mit benutzerdefiniertem Format
  • Polaritätsprofile
  • Rangordnungsfragen
  • Platzhalterfragen
  • Ortungsfrage
  • Fortsetzen von Fragebögen
  • Unvollständige Onlinebewertungen löschbar
  • CAPTCHA-Abfrage vor Absenden eines Fragebogens
  • Eingabebestätigung pro Frage
  • Prüfseite vor dem Absenden
  • Bestätigungs-E-Mail und alle dazugehörigen Parameter
  • Link zur Zusammenfassung anzeigen
  • PDF-Quittung

Der Softwarehersteller arbeitet daran, diese Inhalte zukünftig für einen barrierefreien Online-Bogen nutzbar zu machen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18.01.2023 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns gerne:

E-Mail: befragung@leipzig.de

Telefon: 0341 123-2824

Durchsetzungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden.

Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Albertstraße 10

01097 Dresden

Postanschrift:

Archivstraße 1,

01097 Dresden

E-Mail: info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de

Telefon: 0351 564-12161

Fax: 0351 564-12169

Webseite: https://www.inklusion.sachsen.de